Nutzungsbedinungen WeltRaum
- Bedingungen der Nutzung
- Die Nutzung des Raumes ist daran gebunden, dass die Veranstaltung dem Globalen Lernen zuzurechnen ist und das digital-mediale Konzept (Nutzung der Projektionsflächen und WeltRaum-System) des Raums dafür genutzt wird. Hierfür muss zuvor eine technische Einweisung in das WeltRaum-System durch eine Mitarbeiter*in des EPIZ in die Funktionalität des Raums erfolgt sein.
- Die Nutzer*in erhält bei Übergabe des Transponders eine Raumeinweisung.
- Die Nutzer*in nutzt für ihre Veranstaltung nur ihre eigenen Inhalte bzw. die vom EPIZ zur Verfügung gestellten Materialien.
- Die Mediathek des WeltRaum-Systems ist für Nutzer*innen offen zugänglich. Die Nutzung der Inhalte beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Die Nutzung von Inhalten Dritter ist ausdrücklich nicht gestattet.
- Die Nutzer*in ist für die Einhaltung der Urheberrechte an den verwendeten Bildern und Filmen selbst verantwortlich.
- Die Nutzer*in bringt eigenes Moderationsmaterial mit.
- Für die Veranstaltung kann unter eigener Verantwortung das Geschirr aus der Gemeinschaftsküche neben dem WeltRaum genutzt werden. Da es sich um eine Gemeinschaftsküche handelt, erfolgt die Nutzung respektvoll und unter Berücksichtigung der Interessen der Mitmietenden des BGV. Die Küche muss in aufgeräumten Zustand hinterlassen werden. Es kann die Spülmaschine in der Gemeinschaftsküche genutzt werden. Andere Küchen des Hauses sind aus der Nutzung ausgeschlossen bzw. unterliegen der eigenen Verantwortung der Nutzer*in.
- Die Nutzer*in hinterlässt die Räumlichkeiten besenrein sowie mit abgeschlossenen Fenstern und Türen. Die technische Ausstattung wird am vereinbarten Ort vollständig hinterlassen. Transponder und Schlüssel gibt die Nutzer*in bei einer EPIZ-Mitarbeiter*in – wenn nicht anders vereinbart – persönlich ab.
- Mit der Unterschrift versichert die Nutzer*in, das System fachgerecht und das Inventar des WeltRaums sachgemäß zu nutzen und die Anleitung/Checkliste zur Nutzung des WeltRaum Systems zur Kenntnis genommen zu haben.
- Haftung & Schäden
- Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, und für den Verlust von technischen Geräten wie Tablets, Kopfhörer oder VR-Brillen haftet die Nutzer*in. Eventuelle Schäden und Technikfehler teilt die Nutzer*in umgehend dem EPIZ mit.
- Eventuelle Reparaturkosten, die durch unsachgemäße Nutzung des WeltRaumes, des Systems und/oder des Inventars, entstehen, werden der Nutzer*in in Rechnung gestellt.
- Hausordnung & Gerichtsstand
- Es gilt die Hausordnung vom Berlin Global Village.
- Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung oder Umsetzung dieser Vereinbarung werden im gegenseitigen Einvernehmen geregelt. Im Streitfall gilt der Gerichtsstand Berlin.